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Überlebensraten

Was ist der Unterschied zwischen absoluten und relativen Überlebensraten?

Die Ergebnisse der Überlebenszeitanalysen beschreiben die durchschnittlichen Überlebensaussichten erwachsener Patientinnen und Patienten nach einer bestimmten Krebsdiagnose. Hierfür wurden absolute und relative Überlebensraten berechnet.

Absolute Überlebensraten stellen den Anteil der Patientinnen und Patienten dar, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nach ihrer Diagnose noch leben. Ein absolutes 5-Jahres-Überleben von 80 Prozent bedeutet zum Beispiel, dass 80 von 100 an einer bestimmten Krebsart erkrankte Personen die ersten fünf Jahre nach ihrer Diagnose überlebt haben.

Das relative Überleben berücksichtigt die Tatsache, dass nur ein Teil der Sterbefälle unter Krebspatienten auf die Krebserkrankung zurückzuführen ist. Hierzu werden die amtlichen Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes verwendet, die die Überlebenswahrscheinlichkeiten in der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland nach Alter, Geschlecht und Kalenderjahr wiedergeben. Relative Überlebensraten bilden die krebsbedingte Sterblichkeit ab, indem der Quotient aus dem absoluten Überleben der Krebspatienten und dem Überleben in der allgemeinen Bevölkerung gleichen Alters und Geschlechts (=erwartetes Überleben) berechnet wird.

Ein relatives 5-Jahres-Überleben von beispielsweise 80 Prozent bedeutet demnach, dass fünf Jahr nach einer Krebsdiagnose der Anteil der Überlebenden 80 Prozent des Anteils beträgt, der in der Gesamtbevölkerung gleichen Alters und Geschlechts im gleichen Zeitraum beobachtet wird. Das relative Überleben ist immer höher als das entsprechende absolute Überleben. Der Unterschied ist umso größer, desto höher das mittlere Diagnosealter bei der jeweiligen Krebserkrankung ist. Das erwartete Überleben wurde mit der sogenannten Ederer-II-Methode berechnet.

Was bedeutet die Periodenmethode?

Um möglichst aktuelle Überlebensaussichten zu schätzen, wurde die sogenannte Periodenmethode nach Brenner verwendet. Diese berücksichtigt alle Informationen zum Überleben von Personen, die während einer bestimmten Zeitperiode (z.B. 2015-2016) gelebt haben. In die Berechnung des 5-Jahres-Überlebens der Periode 2015 bis 2016 gehen damit Daten von allen Personen ein, die zwischen 2010 und 2016 erkrankt sind und vor Anfang 2015 noch nicht verstorben waren. Das Ergebnis kann als Schätzung für die Überlebensraten von Personen, bei denen Krebs zwischen 2015 und 2016 diagnostiziert wurde, interpretiert werden. Naturgemäß kann das 5-Jahres-Überleben für diese Personen erst im Jahr 2021 direkt bestimmt werden. Bei Annahme einer kontinuierlichen Verbesserung der Überlebensraten über die Zeit wäre bei dieser Methode allerdings von einer leichten Unterschätzung der Überlebenschancen auszugehen.

Warum wurden nur die Daten bestimmter Register verwendet?

Weil die Genauigkeit von Überlebenszeitanalysen sehr von der Qualität der zugrundeliegenden Daten abhängt, wurden Register für die aktuellen Berechnungen eingeschlossen, die zwei Kriterien erfüllen. Einerseits sollte der DCO-Anteil über alle bösartigen Krebsarten (C00-C97 ohne C44) in der betrachteten Periode höchstens 15 Prozent betragen. Das per Definition unbekannte Diagnosedatum eines DCO-Falls, d.h. eines Erkrankungsfalls, der nur durch die Todesbescheinigung bekannt wird, führt zwangsläufig zum Ausschluss dieses Falls bei der Überlebenszeitanalyse. Dies bedingt eine potenzielle Überschätzung der Überlebensraten, da DCO-Fälle nach den Ergebnissen vieler Untersuchungen tendenziell eine Selektion von Patientinnen und Patienten mit kürzeren Überlebenszeiten darstellen.

Das zweite Kriterium bewertet die Qualität der Bestimmung des Vitalstatus von Erkrankten, die von einem Register zu Lebzeiten erfasst wurden. Internationale Studien zeigen, dass Menschen mit der Diagnose Bauchspeicheldrüsen- bzw. Lungenkrebs mit Metastasen eine sehr schlechte Prognose haben. Außerdem hat sich die durchschnittliche Überlebensaussicht bei diesen Diagnosen über lange Zeit nicht substanziell geändert. Deshalb kann ein vom Krebsregister ermittelter hoher Anteil überlebender Patientinnen und Patienten mit diesen Krebsarten ein Hinweis auf Mängel in der Datenqualität bzw. auf einen relevanten Anteil ‚verpasster’ Sterbefälle sein. Es wurden daher nur diejenigen Register in die Auswertung eingeschlossenen, bei denen Patientinnen und Patienten mit der Diagnose Bauchspeicheldrüsenkrebs bzw. metastasiertem Lungenkrebs ein relatives 5-Jahres-Überleben von im Mittel maximal 8 Prozent aufwiesen.

Nach den beiden oben genannten Kriterien wurden die Krebsregister Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (nur Regierungsbezirk Münster), Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Daten aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen des Gemeinsamen Krebsregisters (bis 2015) in die aktuellen Auswertungen eingeschlossen.

Stand: 17.12.2019

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